Inhaltsverzeichnis: Einkommensteuerrichtlinien

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R 10.10 Schulgeld


Kind als Vertragspartner


  1. 1Schulgeldzahlungen eines Stpfl. sind bei diesem auch dann nach § 10 Abs. 1 Nr. 9 EStG abziehbar, wenn dessen unter- haltsberechtigtes Kind selbst Vertragspartner der Schule ist. 2Hat der Stpfl. für das sich in der Ausbildung befindende Kind einen Anspruch auf einen Freibetrag nach § 32 Abs. 6 EStG oder auf Kindergeld, ist davon auszugehen, dass die erforderliche Unterhaltsberechtigung des Kindes besteht.


    Schulbesuche im Ausland


  2. 1Zu den nach § 10 Abs. 1 Nr. 9 EStG abziehbaren Sonderausgaben gehören u. a. Schulgeldzahlungen für den Besuch einer im EU-/EWR-Raum belegenen Bildungsstätte, wenn der Besuch mit dem "International Baccalaureate" (Internationales Ab-

itur) abschließen soll. 2Für die Anerkennung mehrjähriger Auslandsschulbesuche ist die Vorlage einer einmaligen Progno- seentscheidung der im Einzelfall zuständigen Behörde (z. B. Zeugnisanerkennungsstelle) ausreichend.