Umsatzsteuerrichtlinien

Körperschaftsteuerrichtlinien

Umsatzsteuer-Richtlinien

Die Umsatzsteuer-Richtlinien sind Weisungen an die Finanzämter. Sie haben nicht den Rang eines Gesetzes. Sie stellen sicher, dass die Finanzämter nach einheitlichen Grundsätzen verfahren. Über die Selbstbindung der Finanzverwaltung entfalten die Steuerrichtlinien eine erhebliche Außenwirkung. Mit den Umsatzsteuer-Richtlinien werden vor allem Gesetzesänderungen und neuere Rechtsprechung umgesetzt.

Umsatzsteuer-Richtlinien Einführung

Die Umsatzsteuer-Richtlinien 2005 behandeln Zweifelsfragen und Auslegungsfragen von allgemeiner Bedeutung, um eine einheitliche Anwendung des Umsatzsteuerrechts durch die Behörden der Finanzverwaltung sicherzustellen. Sie enthalten außerdem Regelungen, wie zur Vermeidung unbilliger Härten und zur Verwaltungsvereinfachung in bestimmten Fällen zu verfahren ist.

Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Ausführung des Umsatzsteuergesetzes (Umsatzsteuer-Richtlinien 2005 - UStR 2005)


A. Zielsetzunq


Anpassung der geltenden Umsatzsteuer-Richtlinien 2000 in der Fassung vom 10.12.1999 (BStBl Sondernummer 2/1999) an die Entwicklung des Umsatzsteuer- rechts wegen der Rechtsänderungen aus den seit 2000 ergangenen Gesetzen, Berücksichtigung der neueren Rechtsprechung und der zwischenzeitlichen Verwaltungsentscheidungen.
Berücksichtigung der neuen Rechtschreibung und der Umstellung der Beträge von DM auf Euro.
Übersichtliche, verbindliche und praxisgerechte Regelungen zur Anwendung des Umsatzsteuerrechts.
 

B. Lösunq


Herausgabe aktualisierter Umsatzsteuer-Richtlinien als allgemeine Verwaltungsvorschrift. Änderungen ergeben sich insbesondere in folgenden wichtigen Punkten:
• Erläuterungen zur Einführung der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers nach 13b UStG durch. das Steueränderungsgesetz 2001 sowie zur Erweiterung der Regelung durch das Haushaltsbegleitgesetz 2004 (vgl. Abschnitt 182a).
• Erläuterungen zur Einführung der Haftung bei Abtretung, Verpfändung oder
• Pfändung von Forderungen sowie bei Änderung der Bemessungsgrundlage nach § 13c und 13d UStG durch das Steueränderungsgesetz 2003 (vgl. Abschnitte 182b und 182c).
• Erläuterungen zur Umsetzung der Richtlinie 2001/115/EG in § 14 UStG durch das Steueränderungsgesetz 2003 sowie der Ergänzungen durch das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (vgl. Abschnitte 18.3 bis 1 90d).
 

Erläuterungen zu den mit dem Steuerverkürzungsbekämpfungsgesetz für eine effektive Bekämpfung des Umsatzsteuerbetruges zum 1. Januar 2002 in Kraft getretenen Regelungen zur Sicherheitsleistung (§ 18 ff. UStG), zur Umsatzsteuer-Nachschau (§ 27b UStG) und zur Haftung für die schuldhaft nicht abgeführte Steuer (§ 25d UStG) sowie die durch das Steueränderungsgesetz 2003 eingeführte modifizierte Fassung des § 25d UStG.
 

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