Körperschaftsteuer-Richtlinien
Die Körperschaftsteuer-Richtlinien sind
Weisungen an die Finanzämter. Sie haben nicht den Rang eines
Gesetzes. Sie stellen sicher, dass die Finanzämter nach
einheitlichen Grundsätzen verfahren. Über die
Selbstbindung der Finanzverwaltung entfalten die Steuerrichtlinien
eine erhebliche Außenwirkung. Mit den
Körperschaftsteuer-Richtlinien 2004 werden vor allem
Gesetzesänderungen und neuere Rechtsprechung umgesetzt.
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Einführung
Körperschaftsteuer-Richtlinien
(1) Körperschaftsteuer-Richtlinien 2004
(KStR 2004) behandeln Zweifelsfragen und Auslegungsfragen von
allgemeiner Bedeutung, um eine einheitliche Anwendung des
Körperschaftsteuerrechts durch die Behörden der
Finanzverwaltung sicherzustellen. Sie geben außerdem zur
Vermeidung unbilliger Härten und aus Gründen der
Verwaltungsvereinfachung Anweisungen an die Finanzämter, wie
in bestimmten Fällen verfahren werden soll.
(2) Die Körperschaftsteuer-Richtlinien
2004 gelten, soweit sich aus ihnen nichts anderes ergibt, vom VZ
2004 an.
(3) Anordnungen, die mit den nachstehenden
Richtlinien im Widerspruch stehen, sind nicht mehr anzuwenden.
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