Einführung Körperschaftsteuerrichtlinien

Die Körperschaftsteuerrichtlinien sind Weisungen an die Finanzämter. Sie haben nicht den Rang des Körperschaftsteuergesetzes. Sie stellen sicher, dass die Finanzämter bei der Körperschaftsteuer nach einheitlichen Grundsätzen verfahren. Über die Selbstbindung der Finanzverwaltung entfalten die Körperschaftsteuerrichtlinien eine erhebliche Außenwirkung. Mit den Körperschaftsteuerrichtlinien 2015 werden vor allem Gesetzesänderungen und neuere Rechtsprechung umgesetzt.


Körperschaftsteuerrichtlinien 2015 online

Die Körperschaftsteuerrichtlinien 2015 (KStR 2015) behandeln Anwendungs- und Auslegungsfragen von allgemeiner Bedeutung, um eine einheitliche Anwendung des Körperschaftsteuerrechts durch die Behörden der Finanzverwaltung sicherzustellen. Sie geben außerdem zur Vermeidung unbilliger Härten und aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung Anweisungen an die Finanzämter, wie in bestimmten Fällen verfahren werden soll. Die Körperschaftsteuer-Richtlinien 2015 gelten, soweit sich aus ihnen nichts anderes ergibt, vom VZ 2015 an. Anordnungen, die mit den nachstehenden Richtlinien im Widerspruch stehen, sind nicht mehr anzuwenden.

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Hier finden Sie die Amtliche Hinweise zu den Körperschaftsteuerrichtlinien zum kostenlosen Download als PDF.


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