Körperschaftsteuerrichtlinien

Körperschaftsteuerrichtlinien

Körperschaftsteuer-Richtlinien

Die Körperschaftsteuer-Richtlinien sind Weisungen an die Finanzämter. Sie haben nicht den Rang eines Gesetzes. Sie stellen sicher, dass die Finanzämter nach einheitlichen Grundsätzen verfahren. Über die Selbstbindung der Finanzverwaltung entfalten die Steuerrichtlinien eine erhebliche Außenwirkung. Mit den Körperschaftsteuer-Richtlinien 2004 werden vor allem Gesetzesänderungen und neuere Rechtsprechung umgesetzt.

Einführung Körperschaftsteuer-Richtlinien

(1) Körperschaftsteuer-Richtlinien 2004 (KStR 2004) behandeln Zweifelsfragen und Auslegungsfragen von allgemeiner Bedeutung, um eine einheitliche Anwendung des Körperschaftsteuerrechts durch die Behörden der Finanzverwaltung sicherzustellen. Sie geben außerdem zur Vermeidung unbilliger Härten und aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung Anweisungen an die Finanzämter, wie in bestimmten Fällen verfahren werden soll.

(2) Die Körperschaftsteuer-Richtlinien 2004 gelten, soweit sich aus ihnen nichts anderes ergibt, vom VZ 2004 an.

(3) Anordnungen, die mit den nachstehenden Richtlinien im Widerspruch stehen, sind nicht mehr anzuwenden.

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