Erbschaftssteuerrichtlinien

Erbschaftssteuer-Richtlinien

 

Die Erbschaftssteuer-Richtlinien sind Weisungen an die Finanzämter. Sie haben nicht den Rang eines Gesetzes. Sie stellen sicher, dass die Finanzämter nach einheitlichen Grundsätzen verfahren. Über die Selbstbindung der Finanzverwaltung entfalten die Steuerrichtlinien eine erhebliche Außenwirkung. Mit den Erbschaftssteuer-Richtlinien werden vor allem Gesetzesänderungen und neuere Rechtsprechung umgesetzt.

 

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Einführung Erbschaftssteuer-Richtlinien

(1) Erbschaftssteuer-Richtlinien behandeln Zweifelsfragen und Auslegungsfragen von allgemeiner Bedeutung, um eine einheitliche Anwendung des Erbschaftssteuerrechts durch die Behörden der Finanzverwaltung sicherzustellen. Sie geben außerdem zur Vermeidung unbilliger Härten und aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung Anweisungen an die Finanzämter, wie in bestimmten Fällen verfahren werden soll.

(2) Die Erbschaftssteuer-Richtlinien gelten, soweit sich aus ihnen nichts anderes ergibt, vom VZ 2009 an.

(3) Anordnungen, die mit den nachstehenden Richtlinien im Widerspruch stehen, sind nicht mehr anzuwenden.

 

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