Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Steuerabzug vom Arbeitslohn
(Lohnsteuer-Richtlinien - LStR )
Die Lohnsteuer-Richtlinien sind Weisungen an die
Finanzämter. Sie haben nicht den Rang eines Gesetzes. Sie stellen sicher, dass
die Finanzämter nach einheitlichen Grundsätzen verfahren. Über die Selbstbindung
der Finanzverwaltung entfalten die Steuerrichtlinien eine erhebliche
Außenwirkung. Mit den Lohnsteuer-Richtlinien werden vor allem Gesetzesänderungen
und neuere Rechtsprechung umgesetzt.
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Die Lohnsteuer-Richtlinien (LStR ) enthalten im Interesse
einer einheitlichen Anwendung des Lohnsteuerrechts durch die Finanzbehörden
Erläuterungen der Rechtslage, Weisungen zur Auslegung des
Einkommensteuergesetzes und seiner Durchführungsverordnungen sowie Weisungen zur
Vermeidung unbilliger Härten und zur Verwaltungsvereinfachung.
Entgegenstehende Schreiben des Bundesministeriums der
Finanzen und Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder sind nicht mehr
anzuwenden. Diesen Richtlinien liegt, soweit im Einzelnen keine andere Fassung
angegeben ist, das Einkommensteuergesetz in der jeweiligen Fassung und der
Bekanntmachung im Bundesgesetzblatt zu Grunde.
Die Lohnsteuer-Richtlinien sind beim Steuerabzug vom
Arbeitslohn anzuwenden und für sonstige Bezüge, die dem Arbeitnehmer zufließen.
Sie gelten auch für frühere Zeiträume, soweit sie geänderte Vorschriften des
Einkommensteuergesetzes betreffen, die vor dem Zeitraum anzuwenden sind. Die
Lohnsteuer-Richtlinien sind auch für frühere Jahre anzuwenden, soweit sie
lediglich eine Erläuterung der Rechtslage darstellen. Die obersten
Finanzbehörden der Länder können mit Zustimmung des Bundesministeriums der
Finanzen die in den Lohnsteuer-Richtlinien festgelegten Höchst- und
Pauschbeträge ändern, wenn eine Anpassung an neue Rechtsvorschriften oder an die
wirtschaftliche Entwicklung geboten ist.
Lesen Sie zum Lohnsteuerabzug auch:
Download Lohnsteuer-Richtlinien - LStR

Hier finden Sie die Lohnsteuerrichtlinien zum kostenlosen Download:

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