
Einkommensteuerrichtlinien
2005
Einkommensteuerrichtlinien
2003
Zielsetzung Anpassung der Einkommensteuer-Richtlinien 2003 an die Entwicklung des Einkommensteuerrechts wegen der Rechtsänderungen aus den seit 2003 ergangenen Gesetzen, Berücksichtigung der neueren Rechtsprechung und der zwischenzeitlichen Verwaltungsentscheidungen. Verbindliche, übersichtliche und praxisgerechte Regelungen zur Anwendung des Einkommensteuerrechts; Sicherstellung einer schnellen und sachgerechten Unterrichtung der Finanzämter sowie der Steuerpflichtigen und deren Berater. B. Lösung Aktualisierung der Einkommensteuer-Richtlinien 2003 unter Berücksichtigung der
Änderungen des Einkommensteuergesetzes
(EStG). Mit den EStR 2005 erfolgt eine Neugliederung der Verwaltungsvorschrift.
Die bisherige Struktur orientierte sich hinsichtlich der Nummerierung an dem
historisch gewachsenen System und stand nur in einem losen Zusammenhang mit der
Paragraphenstruktur des EStG; eine logische Verbindung zwischen dieser Struktur
und der Nummerierung der EStR war nicht mehr erkennbar. Dies führte seit 1993
dazu, dass eine Vielzahl von Richtlinien unbesetzt war. Diese Gliederung war
zugleich das Gerüst für die amtlichen Hinweise in dem vom BMF herausgegebenen
amtlichen Einkommensteuer-Handbuch (EStH), das eine der wesentlichen
Arbeitsgrundlagen für die Veranlagungs- und Prüfungstätigkeit der Finanzämter
darstellt. Drucksache 713/05 - 2 - Mit den EStR 2005 wird das mit der Einführung
des EStH vorgegebene Konzept weiter entwickelt und der Regelungsinhalt der
Verwaltungsvorschrift konsequent auf notwendige Anweisungen beschränkt. Die
Richtlinienstruktur und die amtlichen Hinweise für die Finanzverwaltung
orientieren sich im Sinne eines modernen Vorschriften-Managements nunmehr
ausschließlich an der Paragraphenfolge des EStG. C. Alternativen Keine D. Kosten
Die geänderten Verwaltungsvorschriften führen für Bund, Länder und Gemeinden
insgesamt zu geringfügigen, nicht näher bezifferbaren finanziellen Auswirkungen.
E. Sonstige Kosten Auswirkungen auf die Einzelpreise und das Preisniveau,
insbesondere auf das Verbraucherpreisniveau, sind nicht zu erwarten, weil die
Richtlinien lediglich Anweisungen zum Gesetzesvollzug enthalten. Bundesrat
Drucksache 713/05 29.09.05 Allgemeine Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung
Drucksache 713/05 Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Anwendung des
Einkommensteuerrechts (Einkommensteuer-Richtlinien 2005 – EStR 2005) Vom ...
Nach Artikel 108 Abs. 7 des Grundgesetzes wird folgende Allgemeine
Verwaltungsvorschrift erlassen: Artikel 1 Einkommensteuer-Richtlinien 2005 (EStR
2005) Drucksache 713/05 2 Inhaltsübersicht Abkürzungsverzeichnis Einführung Zu §
1a R 1a. Steuerpflicht Zu § 2 R 2. Umfang der Besteuerung Zu § 2a R 2a. Negative
ausländische Einkünfte Zu § 3 R 3. R 3.0 Steuerbefreiungen nach anderen
Gesetzen, Verordnungen
und Verträgen.
(1) Die Einkommensteuer-Richtlinien 2005
(EStR 2005) sind Weisungen
an die Finanzbehörden zur einheitlichen Anwendung des Einkommensteuerrechts,
zur Vermeidung unbilliger Härten und zur Verwaltungsvereinfachung.
(2) Die EStR 2005 sind für die Veranlagung zur Einkommensteuer ab
dem VZ 2005 anzuwenden. Die EStR 2005 sind auch für frühere VZ
anzuwenden, soweit sie lediglich eine Erläuterung der Rechtslage darstellen.
(3) Anordnungen, die mit den nachstehenden Richtlinien im Widerspruch
stehen, sind nicht mehr anzuwenden.
(4) Diesen Richtlinien liegt, soweit im Einzelnen keine andere Fassung
angegeben ist, das Einkommensteuergesetz 2002 i. d. F. der Bekanntmachung
vom 19.10.2002 (BGBl. I S. 4210, 2003 I S. 179, BStBl I
S. 1209), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes zu dem Dritten
Zusatzprotokoll vom 4.6.2004 zum Abkommen vom 16.6.1959 zwischen
der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich der
Niederlande zur Vermeidung der Doppelbesteuerung
auf dem Gebiete
der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen sowie verschiedener
sonstiger Steuern und zur Regelung anderer Fragen auf steuerlichem
Gebiete vom 15.12.2004 (BGBl. I S. 1653, BStBl 2005 I
S. 346), zu Grunde.
(5) Die Anordnungen, die in den Vorschriften über den Steuerabzug
vom Arbeitslohn (Lohnsteuer) und in den dazu ergangenen
Lohnsteuer-Richtlinien über die Ermittlung der Einkünfte aus
nichtselbständiger Arbeit enthalten sind, gelten entsprechend auch
für die Veranlagung zur Einkommensteuer.
1) Änderungen und Ergänzungen gegenüber den Einkommensteuer-Richtlinien
2003 sind durch Fett-Kursiv-Druck kenntlich gemacht, Randstriche weisen
auf weggefallene Texte hin.
...
R 3.27 – zu § 3 Nr. 27
R 3.40 –R 3.2 – zu § 3 Nr. 2
zu § 3 Nr. 40
R 3.44 – zu § 3 Nr. 44
Zu § 4
R 4.1 Betriebsvermögensvergleich
R 4.2 Betriebsvermögen
R 4.3 Einlagen und Entnahmen
R 4.4 Bilanzberichtigung und Bilanzänderung
R 4.5
Einnahmenüberschussrechnung
R 4.6 Wechsel der Gewinnermittlungsart
R 4.7 Betriebseinnahmen und -ausgaben
R 4.8 Rechtsverhältnisse zwischen Angehörigen
R 4.9 Abziehbare Steuern
R 4.10 Geschenke, Bewirtung, andere die Lebensführung berührende
Betriebsausgaben
R 4.11 Besondere Aufzeichnung
R 4.12 Entfernungspauschale, nicht abziehbare Fahrtkosten, Reisekosten
und Mehraufwendungen für doppelte Haushaltsführung
R 4.13 Abzugsverbot für Sanktionen
R 4.14 Abzugsverbot für Zuwendungen i. S. d. § 4 Abs. 5 Satz 1
Nr. 10 EStG
Zu § 4a
R 4a. Gewinnermittlung bei einem vom Kalenderjahr abweichenden
Wirtschaftsjahr
Zu § 4b
R 4b. Direktversicherung
Zu § 4c
R 4c. Zuwendungen an Pensionskassen
Zu § 4d
R 4d. Zuwendungen an Unterstützungskassen
Zu § 5
R 5.1 Allgemeines zum Betriebsvermögensvergleich nach § 5
EStG
R 5.2 Ordnungsmäßige
Buchführung
R 5.3 Bestandsaufnahme des Vorratsvermögens
R 5.4 Bestandsmäßige Erfassung des beweglichen Anlagevermögens
R 5.5 Immaterielle Wirtschaftsgüter
R 5.6 Rechnungsabgrenzungen
R 5.7 Rückstellungen
Zu § 6
R 6.1 Anlagevermögen und Umlaufvermögen
R 6.2 Anschaffungskosten
R 6.3 Herstellungskosten
R 6.4 Aufwendungen im Zusammenhang mit einem Grundstück
R 6.5 Zuschüsse für Anlagegüter
R 6.6 Übertragung stiller Reserven bei Ersatzbeschaffung
R 6.7 Teilwert
R 6.8 Bewertung des Vorratsvermögens
R 6.9 Bewertung nach unterstellten Verbrauchs- und Veräußerungsfolgen
R 6.10 Bewertung von Verbindlichkeiten
R 6.11 Bewertung von Rückstellungen
R 6.12 Bewertung von Entnahmen und Einlagen
R 6.13 Bewertungsfreiheit für geringwertige Wirtschaftsgüter
R 6.14 Unentgeltliche Übertragung von Betrieben, Teilbetrieben
und Mitunternehmeranteilen
R 6.15 Überführung und Übertragung von Einzelwirtschaftsgütern
Zu § 6a
R 6a. Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen
Zu § 6b
R 6b.1 Ermittlung des Gewinns aus der Veräußerung bestimmter
Anlagegüter i. S. d. § 6b EStG
R 6b.2 Übertragung aufgedeckter stiller Reserven und Rücklagenbildung
nach § 6b EStG
R 6b.3 Sechsjahresfrist i. S. d. § 6b Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 EStG
Zu § 6c
R 6c. Übertragung stiller Reserven bei der Veräußerung bestimmter
Anlagegüter bei der Ermittlung des Gewinns nach
§ 4 Abs. 3 EStG oder nach Durchschnittssätzen
Zu § 7
R 7.1 Abnutzbare Wirtschaftsgüter
R 7.2 Wirtschaftsgebäude, Mietwohnneubauten und andere Gebäude
R 7.3 Bemessungsgrundlage für die AfA
R 7.4 Höhe der AfA
R 7.5 Absetzung für Substanzverringerung
Zu § 7a
R 7a. Gemeinsame Vorschriften für erhöhte Absetzungen und
Sonderabschreibungen
Zu § 7d
R 7d. Weitergeltung der Anordnungen zu § 7d EStG
Zu § 7f
R 7f. Weitergeltung der Anordnungen zu § 7f EStG
Zu § 7g
R 7g. Ansparabschreibungen und
Sonderabschreibungen zur
Förderung kleiner und mittlerer Betriebe
Zu § 7h
R 7h. Erhöhte Absetzungen nach § 7h EStG von Aufwendungen
für bestimmte Maßnahmen an Gebäuden in Sanierungsgebieten
und städtebaulichen Entwicklungsbereichen
Zu § 7i
R 7i. Erhöhte Absetzungen nach
§ 7i EStG von Aufwendungen
für bestimmte Baumaßnahmen an Baudenkmalen
Zu § 9a
R 9a. Pauschbeträge für Werbungskosten
Zu § 9b
R 9b. Auswirkungen der Umsatzsteuer auf die Einkommensteuer
Zu § 10
R 10.1 Sonderausgaben (Allgemeines)
R 10.2 Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder dauernd
getrennt lebenden Ehegatten
R 10.3 Renten und dauernde Lasten
R 10.4 Vorsorgeaufwendungen (Allgemeines)
R 10.5 Versicherungsbeiträge
R 10.6 Nachversteuerung von Versicherungsbeiträgen
R 10.7 Kirchensteuern und Kirchenbeiträge
R 10.8
Steuerberatungskosten
R 10.9 Aufwendungen für die Berufsausbildung
R 10.10 Schulgeld
R 10.11 Kürzung des Vorwegabzugs bei der Günstigerprüfung
R 10.12 Nachversteuerung für Versicherungsbeiträge bei Ehegatten
im Falle ihrer getrennten Veranlagung
Zu § 10b
R 10b.1 Ausgaben zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke
i. S. d. § 10b Abs. 1 und 1a EStG
R 10b.2 Zuwendungen an politische Parteien
R 10b.3 Begrenzung des Abzugs der Ausgaben für steuerbegünstigte
Zwecke
Zu § 10c
R 10c. Berechnung der Vorsorgepauschale bei Ehegatten
Zu § 10d
R 10d. Verlustabzug
Zu § 10f
R 10f. Steuerbegünstigung für zu eigenen Wohnzwecken genutzte
Baudenkmale und Gebäude in Sanierungsgebieten
und städtebaulichen Entwicklungsbereichen
Zu § 10g
R 10g. Steuerbegünstigung für schutzwürdige Kulturgüter, die weder
zur Einkunftserzielung noch zu eigenen Wohnzwecken
genutzt werden
Zu § 11a
R 11a. Sonderbehandlung von Erhaltungsaufwand bei Gebäuden
in Sanierungsgebieten und städtebaulichen Entwicklungsbereichen
Zu § 11b
R 11b. Sonderbehandlung von Erhaltungsaufwand bei Baudenkmalen
Zu § 12
R 12.1 Abgrenzung der Kosten der Lebensführung von den Betriebsausgaben
und Werbungskosten
R 12.2 Studienreisen, Fachkongresse
R 12.3 Geldstrafen und ähnliche Rechtsnachteile
R 12.4 Nichtabziehbare Steuern und Nebenleistungen
R 12.5 Zuwendungen
R 12.6 Wiederkehrende Leistungen
Zu § 13
R 13.1 Freibetrag für Land- und Forstwirte
R 13.2 Abgrenzung der gewerblichen und landwirtschaftlichen
Tierzucht und Tierhaltung
R 13.3 Land- und forstwirtschaftliches Betriebsvermögen
R 13.4 Rechtsverhältnisse zwischen Angehörigen in einem landwirtschaftlichen
Betrieb
R 13.5 Ermittlung des Gewinns aus Land- und Forstwirtschaft
R 13.6 Buchführung bei Gartenbaubetrieben, Saatzuchtbetrieben,
Baumschulen und ähnlichen Betrieben
Zu § 13a
R 13a.1 Anwendung der Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen
R 13a.2 Ermittlung des Gewinns aus Land- und Forstwirtschaft
nach Durchschnittssätzen
Zu § 14
R 14. Wechsel im Besitz von Betrieben, Teilbetrieben und Betriebsteilen
Zu § 14a
R 14a. Freibetrag für die
Abfindung weichender Erben (§ 14a
Abs. 4, 6 und 7 EStG)
Zu § 15
R 15.1 Selbständigkeit
R 15.2 Nachhaltigkeit
R 15.3 Gewinnerzielungsabsicht
R 15.4 Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr
R 15.5 Abgrenzung des Gewerbebetriebs von der Land- und
Forstwirtschaft
R 15.6 Abgrenzung des Gewerbebetriebs
von der selbständigen
Arbeit
R 15.7 Abgrenzung des Gewerbebetriebs
von der Vermögensverwaltung
R 15.8 Mitunternehmerschaft
R 15.9 Steuerliche Anerkennung von Familiengesellschaften
R 15.10 Verlustabzugsbeschränkungen nach § 15 Abs. 4 EStG
Zu § 15a
R 15a. Verluste bei beschränkter Haftung
Zu § 16
R 16. Veräußerung des gewerblichen Betriebs
Zu § 17
R 17. Veräußerung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft
Zu § 18
R 18.1 Abgrenzung der selbständigen Arbeit gegenüber anderen
Einkunftsarten
R 18.2 Betriebsvermögen
R 18.3 Veräußerungsgewinn nach § 18 Abs. 3 EStG
Zu § 20
R 20.1 Werbungskosten bei Einkünften aus Kapitalvermögen
R 20.2 Einnahmen aus Kapitalvermögen
R 20.3 Sparer-Freibetrag
Zu § 21
R 21.1 Erhaltungsaufwand und Herstellungsaufwand
R 21.2 Einnahmen und Werbungskosten
R 21.3 Verbilligt überlassene Wohnung
R 21.4 Miet- und Pachtverträge zwischen Angehörigen und Partnern
einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft
R 21.5 Behandlung von Zuschüssen
R 21.6 Miteigentum und Gesamthand
R 21.7 Substanzausbeuterecht
Zu § 22
R 22.1 Besteuerung von wiederkehrenden Bezügen mit Ausnahme
der Leibrenten
R 22.2 Wiederkehrende Bezüge bei ausländischen Studenten und
Schülern
R 22.3 Besteuerung von Leibrenten und anderen Leistungen
i. S. d. § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe
aa EStG
R 22.4 Besteuerung von Leibrenten i. S. d. § 22 Nr. 1 Satz 3
Buchstabe a Doppelbuchstabe bb EStG
R 22.5 Renten nach § 2 Abs. 2 der 32. DV zum Umstellungsgesetz
(UGDV)
R 22.6 Besteuerung von Leistungen i. S. d. § 22 Nr. 3 EStG
R 22.7 Besteuerung von Bezügen i. S. d. § 22 Nr. 4 EStG
R 22.8 Besteuerung von Leistungen i. S. d. § 22 Nr. 5 EStG
Zu § 24
R 24.1 Begriff der Entschädigung i.
S. d. § 24 Nr. 1 EStG
R 24.2 Nachträgliche Einkünfte
Zu § 24a
R 24a. Altersentlastungsbetrag
Zu § 25
R 25. Verfahren bei der getrennten Veranlagung von Ehegatten
nach § 26a EStG
Zu § 26
R 26. Voraussetzungen für die Anwendung des § 26 EStG
Zu § 26a
R 26a. Getrennte Veranlagung von
Ehegatten nach § 26a EStG
Zu § 26b
R 26b. Zusammenveranlagung von Ehegatten nach §
26b EStG
Zu § 31
R 31. Familienleistungsausgleich
Zu § 32
R 32.1 Im ersten Grad mit dem Steuerpflichtigen verwandte Kinder
R 32.2 Pflegekinder
R 32.3 Allgemeines zur Berücksichtigung von Kindern
R 32.4 Kinder, die Arbeit suchen
R 32.5 Kinder, die für einen Beruf ausgebildet werden
R 32.6 Kinder, die sich in einer Übergangszeit von höchstens vier
Monaten zwischen zwei Ausbildungsabschnitten befinden
R 32.7 Kinder, die mangels Ausbildungsplatz ihre Berufsausbildung
nicht beginnen oder fortsetzen können
R 32.8 Kinder, die ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr
oder freiwillige Dienste leisten
R 32.9 Kinder, die wegen körperlicher, geistiger oder seelischer
Behinderung außerstande sind, sich selbst zu unterhalten
R 32.10 Einkünfte und Bezüge des Kindes
R 32.11 Verlängerungstatbestände bei Arbeit suchenden Kindern
und Kindern in Berufsausbildung
R 32.12 Höhe der Freibeträge für Kinder in Sonderfällen
R 32.13 Übertragung der Freibeträge für Kinder
Zu § 32b
R 32b. Progressionsvorbehalt
Zu § 33
R 33.1 Außergewöhnliche Belastungen allgemeiner Art
R 33.2 Aufwendungen für existentiell notwendige Gegenstände
R 33.3 Aufwendungen wegen Pflegebedürftigkeit
R 33.4 Aufwendungen wegen Krankheit, Behinderung und Tod
Zu § 33a
R 33a.1 Aufwendungen für den Unterhalt und eine etwaige Berufsausbildung
R 33a.2 Freibetrag zur Abgeltung des Sonderbedarfs eines sich in
Berufsausbildung befindenden, auswärtig untergebrachten,
volljährigen Kindes
R 33a.3 Aufwendungen für eine Hilfe im Haushalt oder für vergleichbare
Dienstleistungen (§ 33a Abs. 3 EStG)
R 33a.4 Zeitanteilige Ermäßigung nach § 33a Abs. 4 EStG
Zu § 33b
R 33b. Pauschbeträge für behinderte Menschen, Hinterbliebene
und Pflegepersonen
Zu § 33c
R 33c. Kinderbetreuungskosten
Zu § 34
R 34.1 Umfang der steuerbegünstigten Einkünfte
R 34.2 Steuerberechnung unter Berücksichtigung der Tarifermäßigung
R 34.3 Besondere Voraussetzungen für die Anwendung des § 34
Abs. 1 EStG
R 34.4 Anwendung des § 34 Abs. 1 EStG auf Einkünfte aus der
Vergütung für eine mehrjährige Tätigkeit (§ 34 Abs. 2 Nr. 4
EStG)
R 34.5 Anwendung der Tarifermäßigung nach § 34 Abs. 3 EStG
Zu § 34b
R 34b.1 Holznutzungen
R 34b.2 Voraussetzungen für die Anwendung der Vergünstigungen
des § 34b EStG
R 34b.3 Berechnung der Einkünfte aus außerordentlichen Holznutzungen,
nachgeholten Nutzungen und Holznutzungen infolge
höherer Gewalt
R 34b.4 Umfang der steuerbegünstigten Einkünfte
R 34b.5 Höhe der Steuersätze
Zu § 34c
R 34c. Anrechnung und Abzug ausländischer Steuern
Zu § 34f
R 34f. Weitergeltung der Anordnungen zu § 34f EStG
Zu § 36
R 36. Anrechnung von Steuervorauszahlungen und von Steuerabzugsbeträgen
Zu § 37
R 37. Einkommensteuer-Vorauszahlung
Zu § 44b
R 44b. Erstattung von Kapitalertragsteuer durch das Bundesamt
für Finanzen nach §§ 44b und 45b EStG
R 44b.2 Einzelantrag beim Bundesamt für Finanzen (§ 44b EStG)
Zu § 45b
R 45b. Sammelantrag beim Bundesamt für Finanzen (§ 45b EStG)
Zu § 45c
R 45c. Erstattung von Kapitalertragsteuer durch das Finanzamt im
vereinfachten Verfahren (§ 45c EStG)
Zu § 46
R 46.1 Veranlagung
nach § 46 Abs. 2 Nr. 2 EStG
R 46.2 Veranlagung nach § 46 Abs. 2 Nr.
8 EStG
R 46.3 Härteausgleich
Zu § 49
R 49.1 Beschränkte Steuerpflicht bei Einkünften aus Gewerbebetrieb
R 49.2 Beschränkte Steuerpflicht bei Einkünften aus selbständiger
Arbeit
R 49.3 Bedeutung der Besteuerungsmerkmale im Ausland bei beschränkter
Steuerpflicht
Zu § 50
R 50.1 Verlustabzug im Rahmen der beschränkten Steuerpflicht
R 50.2 Bemessungsgrundlage für die Einkommensteuer und
Steuerermäßigung für ausländische Steuern
Zu § 50a
R 50a.1 Steuerabzug bei Lizenzgebühren, Vergütungen für die Nutzung
von Urheberrechten und bei Veräußerungen von
Schutzrechten usw.
R 50a.2 Berechnung des Steuerabzugs nach § 50a EStG in besonderen
Fällen
Zu § 50c
R 50c. Wertminderung von Anteilen durch Gewinnausschüttungen
Zu § 55
R 55. Bodengewinnbesteuerung
B. Anlage zu den EStR 2005
Anlage Übersicht über die Berichtigung des Gewinns bei
Wechsel der Gewinnermittlungsart

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